Resulotion an das Land Niedersachsen

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze
Hier: Resolution an das Land Niedersachsen zur Beteiligung am Ausfall der Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder im
Gebiet der Stadt Seelze während der Covid-19-Krise

 

Der Rat der Stadt Seelze möge folgende Resolution beschließen:

● Der Rat der Stadt Seelze fordert das Land Niedersachsen auf, sich am Ausfall der Elternbeiträge für Krippen-Kinder im Gebiet der Stadt Seelze, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten und haben, mit 50 Prozent zu beteiligen, und diese bis zur Wiederaufnahme der Betreuung aller Kinder in den Kindertagesstätten der Stadt Seelze zu erstatten.

Begründung:

Die Eindämmung des Virus COVID-19 stellt Bund, Länder und Kommunen seit März 2020 vor besondere Herausforderungen und führte bzw. führt zu Einschränkungen und Maßnahmen bisher nicht dagewesenen Ausmaßes.

Nur unter großen Anstrengungen und mit hohen finanziellen Einbußen verbunden kann die Stadt Seelze die richtige und wichtige Erklärung des Shutdown nach § 33 Infektionsschutzgesetz durch die Landesregierung umsetzen.

Dabei zählt insbesondere die Schließung von Kindertagesstätten (Krippen, Kindergarten und Hort) zu den Maßnahmen, die die Stadt vor besondere finanzielle Herausforderungen stellt.

Betreuungsleistungen, die nicht erbracht werden, können nicht abgerechnet werden. Die Kosten für die Einrichtungen und das Personal laufen aber weiterhin auf. Das trifft für Krippen und Horte zu. Eltern, die aufgrund von Kurzarbeit o.ä. in finanzielle Bedrängnis geraten sind und ihr Kind/bzw. ihre Kinder Zuhause betreuen mussten oder müssen, durften und dürfen nicht zusätzlich durch Gebühren belastet werden. Insoweit steht der Rat der Stadt Seelze voll und ganz hinter der Entscheidung, die Elternbeiträge für die Zeit der aufgrund der Corona-Krise nicht möglichen Nutzung der Betreuungseinrichtungen, auszusetzen.

Stadt, Land, und Bund tragen allerdings gemeinsam die gesellschaftliche Verantwortung, Familien zu unterstützen und durch diese schwere Zeit zu führen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass nur die Stadt Seelze für die ausfallenden Elternbeiträge aufkommen muss. Deshalb fordert der Rat der Stadt Seelze das Land Niedersachsen auf, sich am Ausfall der Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder im Gebiet der Stadt Seelze, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten und haben, mit 50 Prozent zu beteiligen und diese bis zur Wiederaufnahme der Betreuung aller Kinder in den Kindertagesstätten der Stadt Seelze zu erstatten.

  • Eingereicht bei der Stadt Seelze: am 26.05 2020 
  • Rat der Stadt Seelze: 25.06.2020 einstimmig.

 

Förderprogramm mit MTW-Beschaffung

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze

Förderprogramm für MTW-Beschaffung

 Der Rat der Stadt Seelze möge beschließen:

●  Die Stadt Seelze beteiligt sich an dem Förderprogramm für MTW-Beschaffungen der Region Hannover

●  Die im “Feuerwehrkonzept 2030” geplante Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs wäre dann von 2028 auf 2025 vorzuziehen, da das Programm nur 5 Jahre läuft.

Begründung:

Das Förderprogramm zur MTW-beschaffung wurde durch die Regionsversammlung mehrheitlich beschlossen (Vorlage: 2558 (IV) HHA). http://regions-sitzungsinfo.hannit.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1030478

Durch das Förderprogramm können 40 Prozent, maximal 25.000 € als Zuschuss ausgezahlt werden. Somit besteht die Möglichkeit einer Zuschussfinanzierung und eine Entlastung des Haushalts der Stadt Seelze. Gemäß Feuerwehrkonzept 2030 muss im Jahr 2028 das Mannschaftstransportfahrzeug der Stadtfeuerwehr Seelze ersetzt werden. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist es notwendig die Beschaffung des o.g. Fahrzeugs vorzuziehen.

Antragsstatus:

  • Eingereicht bei der Stadt Seelze: Am 16. April 2020 
  • Ausschuss für Ordnung und Soziales: 17.06.2020, Region hat das Förderprogramm nicht erarbeitet. Verwaltung gebeten, zu gegebener Zeit eine A-Vorlage zum Förderprogramm zu erstellen.
  • Rat der Stadt Seelze: 

 

Prüfauftrag: BAB 2 Abfahrt Wunstorf - Luthe

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze

Prüfauftrag BAB2 Abfahrt Wunstorf-Luthe

 

Der Rat der Stadt Seelze möge beschließen:

● Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines zweispurigen Ausbaus an der Anschlussstelle der BAB 2 Wunstorf-Luthe in Fahrtrichtung Dortmund zu prüfen und nimmt mit der entsprechenden Landesbehörde Kontakt auf.

Begründung:
Die Anschlussstelle Wunstorf-Luthe ist aufgrund des angrenzenden Einzugsgebietes sehr stark frequentiert. Zum Feierabendverkehr kommt es in der Abfahrt regelmäßig zu einem Rückstau, der bis auf den Verzögerungsstreifen der BAB2 führt.

Im unteren Abfahrtsbereich verfügt die Straße über eine ausreichende Breite, so dass zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können. Im weiteren Verlauf der Abfahrt ist eine Engstelle, die nur von einem Fahrzeug passiert werden kann. Kurz vor der LZA können wieder zwei Fahrzeuge halten. Regelmäßig wird von Fahrzeugführern die Gegenspur (Auffahrt) verwendet, um sich vor der LZA einzuordnen.

Wenn die Engstelle beseitigt und im Verlauf der Abfahrt jeweils eine Links bzw. Rechtsabbiegespur geschaffen werden würde, könnten mehr Fahrzeuge in der Abfahrt Platz finden und der Rückstau auf dem Verzögerungsstreifen verringert werden. Außerdem könnte eine Gefährdung für auffahrende Fahrzeuge verringert werden.

In erster Linie wird dadurch die Sicherheit für ab- und auffahrende Fahrzeuge erhöht, zudem würde die Maß zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen.

Antragsstatus:

  • Eingereicht bei der Stadt Seelze: am 16. April 2020 
  • Ausschussfür Bau und Umwelt: 10.06.2020 mit Änderung einstimmig positiv abgestimmt

 

Impfungen für Feuerwehreinsatzkräfte

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze
Hier: Impfungen für Feuerwehreinsatzkräfte

 

Der Rat der Stadt Seelze möge beschließen:

● Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Seelze erhalten das Angebot, sich zusätzlich gemäß der STIKO zu den kassenärztlichen Schutzimpfungen impfen zu lassen. Dafür übernimmt die Stadt Seelze 80% der Kosten; bei 20% Eigenbeteiligung. Die notwendigen Haushaltsmittel werden ab dem Jahr 2021 bereitgestellt.

Begründung:

Wie die COVID-19-Pandemie aufzeigt, kann uns eine Krankheit kurzfristig überraschen und damit das öffentliche Leben stark einschränken. Die öffentliche Verwaltung und Gefahrenabwehr muss für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglichst lange funktionsfähig bleiben.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind z.B. durch Erste Hilfe am Unfallort mit Blut oder anderen potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten oder durch Einsätze bei Hochwasser oder bei Kontakt mit kontaminierten Wasser/Abwasser einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich mit Krankheiten anzustecken.

Aus diesem Grund sollten bedarfsgerecht den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zusätzliche Schutzimpfungen angeboten werden. Art und Umfang der Impfungen sollte nach Rücksprache mit dem Betriebsmediziner der Stadt Seelze erfolgen. Eine Orientierung sollte an den Hinweisen des DFV und der FUK Niedersachsen erfolgen; siehe Anlagen.

Über den aktuellen Anlass der COVID-19-Pandemie hinaus zeigt diese Unterstützung auch eindeutig die Wertschätzung des Ehrenamtes und hier im Besonderen der Feuerwehreinsatzkräfte durch die Stadt Seelze.

  • Eingereicht bei der Stadt Seelze: am 16. April 2020 
  • Ausschuss für Ordnung u. Soziales: 17.06.2020 - zurückverwiesen in die Fraktionen - Erstellung einer A-Vorlage
  • Rat der Stadt Seelze: 

 

Auch in der Krise das Mandat erfüllt

Ratssitzung unter besonderen Bedingungen

Am 26.03. fand die Sitzung des Rates der Stadt Seelze unter ganz besonderen Bedingungen statt, denn durch das Kontaktverbot aufgrund der Corona-Krise sind praktisch alle Versammlung verboten. Ausnahmen bilden aber u.a. Ratssitzungen. Aber selbst diese sollten nur stattfinden, wenn besonders wichtige - nicht verschiebbare - Beschlüsse zu fassen sind.

 
Genau dies war am 26.03. dann der Fall: Zwei sehr wichtige Beschlüsse mussten gefasst werden:
 
Der erste wichtige Beschluss - BV XVII/0593 - hatte die Übertragung von Zuständigkeiten des Rates auf den Verwaltungsausschuss im Fokus.
 
Der Beschlussvorschlag stützte sich im Zeichen der Corona-Pandemie auf die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen vom 22.03.20. Danach gilt es, den Kreis der an den Beratungen und der Beschlussfassung beteiligten Ratsmitglieder möglichst klein zu halten. Nachdem der Bürgermeister den Vorschlag ausführlich erläutert und Fragen aus den Fraktionen beantwortet hatte, beschloss der Rat der Stadt Seelze,
- dass wichtige - in der entsprechenden Anlage aufgeführte - Zuständigkeiten bis zum 30.06.20 auf den Verwaltungsausschuss übertragen werden;
- dass mögliche weitergehende Regelungen aus Hauptsatzung und Geschäftsordnung von diesem Beschluss unberührt bleiben; 
- und dass die Verwaltung den Rat unverzüglich über die im Verwaltungsausschuss getroffenen Entscheidungen in diesen Angelegenheiten unterrichtet.

Der zweite wichtige Beschluss befasste sich mit einem vertraglichen Thema, das im nicht-öffentlichen Teil beschlossen wurde.
 
Besonders bemerkenswert war es auch, dass die Ratssitzung insbesondere durch die starke Beteiligung der CDU-Fraktion überhaupt erst beschlussfähig wurde. Während andere Ratspolitiker oder eine ganze Fraktionen entschieden hatte, wegen der allgemeinen Corona-Situation nicht zur VA- und/oder Ratssitzung zu kommen, war die CDU-Fraktion in fast voller Stärke vertreten. Fast selbstverständlich war es auch für die Letteraner Ratsherren Rüdiger Arndt, Raven Burghardt und Jens Willms, dass Sie Ihr Mandat auch in dieser schwierigen Krise wahrgenommen haben. Ein Ratsmandat ist für sie etwas anderes als ein reines Ehrenamt. Es ist gleichzeitig auch eine besondere Verpflichtung den Bürgern gegenüber; schließlich ist der Rat der Stadt Seelze ein Teil der Exekutive in unserer Demokratie.

jw